BÜNDNIS 30%: ....... Fachpolitisches Gespräch

Jugendarbeit – demokratisch, partizipativ und prekär

 

Einladung zum fachpolitischen Gespräch über den Zustand der Offenen Jugendarbeit in Bremen

 

Gut vier Jahre ist es nun her, dass mit dem Rahmenkonzept die Offene Jugendarbeit eine neue Arbeitsgrundlage erhalten hat. Zeit eine Zwischenbilanz zu ziehen und zu fragen –

was hat sich verändert? Und wofür ist Jugendarbeit überhaupt gut?

 

Nach wie vor beklagen viele Vertreter*innen der freien Träger und Politik, dass die Bedingungen unter denen Jugendarbeit in Bremen stattfindet, hochgradig prekär und unzureichend sind. Doch was muss sich ändern, damit Jugendarbeit Wirksamkeit entfalten kann?

 

Diese und andere Fragen diskutieren wir mit Vertreter*innen aus Politik und Gesellschaft. Hierzu lädt das Bündnis 30% am 24.4.2019 um 17 Uhr in das Jugendfreizeitheim Friese (Friesenstr. 124, 28203 Bremen) ein.

 

Eingeladen sind:

t.b.a. (Universität Bremen),

Rudolfo Bohnen (Hochschule Bremen),

Cindi Tuncel (Jugendpolitischer Sprecher/Die Linke),

Sahhanim Görgü-Philipp (Jugendpolitische Sprecherin/Die Grünen),

Sandra Ahrens (Jugendpolitische Sprecherin/CDU),

Jens Crueger (Jugendpolitischer Sprecher/SPD) u.a

 

 

 

 

 

Jugendarbeit in Bremen – Hochgradig prekär


Stellungnahme zur Lage der Jugendarbeit des

Bündnis 30%

 

 

Vor gut sechs Jahren gründete sich das Bündnis 30% mit dem Ziel, die Bedingungen in der Jugendarbeit zu verbessern. Angesichts des bevorstehenden Landtagswahlkampfes in Bremen stellen wir uns die Frage: Was hat es gebracht? Um die Antwort gleich vorweg zu nehmen, – bis heute kommt das Land Bremen seiner Gewährleistungspflicht (§§79, II, 11 SGB VIII) in keiner Weise nach! Die Lage der Jugendarbeit im Lande Bremen ist für viele Vereine, Verbände und Initiativen nach wie vor hochgradig prekär. Der Anteil der Jugendförderung unterschreitet mit 3,8 % weiterhin den fachlich angemessenen Anteil am Jugendhilfeetat von mindestens 10 %.

 

Die Gewährleistungspflicht beinhaltet die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Einrichtungen und Angebote in Vielfalt und Breite sowie ausreichende Personal- und Finanzausstattung.

Die Träger der Offenen Jugendarbeit haben jedoch lediglich Rechtssicherheit über die Zuwendungen für maximal ein Jahr. Das Gesetz (§80 SGB VIII) verlangt jedoch eine mittelfristige Planung. Ob Angebote gefördert bzw. fortgeführt werden, entscheidet sich häufig nach Jahresbeginn. Fördergelder gehen oft erst nach mehreren Monaten bei den Trägern ein. Bis dahin finanzieren sie die Angebote auf eigenes Risiko vor oder sind gezwungen, sie einzustellen. Es sind auch die Vereine und Initiativen mit ihren ehrenamtlichen Vorständen, zum Teil im jugendlichen Alter oder jungen Erwachsenenalter, die diese strukturell verankerten Risiken tragen.

 

Das Bündnis 30% stellt fest, dass es in Bremen keine ausreichende Angebotsplanung und -finanzierung gibt. Trotz gesetzlicher Vorschrift liegen in der aktuellen Legislaturperiode weder ein Jugendhilfebericht noch eine Jugendhilfeplanung vor. Die Bremer Politik setzt nicht mal das in der Bürgerschaft verabschiedete und beschlossene Rahmenkonzept von 2014 um. So wichtige Anforderungen wie die Nachwuchsförderung und ein Budget für stadtzentrale Angebote fehlen nach wie vor. In der Konsequenz verwalten die Träger und Verbände den Mangel, der durch Inflation, Teuerungsrate und gestiegene Anzahl von Jugendlichen noch verschärft wird. Viele Einrichtungen weisen zudem einen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Der erwartete Eigenanteil für Bauliches und Ausstattung von Jugendräumen (z.B. für Rollstuhlrampen und -WCs) verhindert Inklusion. Viele Stadtteilbudgets sind nach wie vor hoffnungslos überzeichnet.

 

Ruft man sich einmal in Erinnerung, welche Aufgaben Jugendarbeit als außerschulischer Bildungsort einnimmt, wird klar, dass die jahrelange neoliberale Politik des Mangels fatale gesellschaftliche Folgen für eine Demokratie hat. Jugendarbeit bietet außerschulische informelle Settings des Lernens und stellt eine unverzichtbare Ergänzung zu Schule und Familie dar. Rechtsextreme und undemokratische Parteien und Organisationen stoßen, ob auf der Straße oder im Internet, heute in eben jenes Vakuum.

 

Deshalb fordern wir:

  • - einen angemessenen Anteil des Jugendhilfeetats für die Jugendförderung in Höhe von mindestens 10%

  • - eine flächendeckende Umsetzung der im Rahmenkonzept beschriebenen Aufgaben

  • - die Einführung von Förderverträgen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren

  • - eine Festbetragsfinanzierung

  • - die Abschaffung des Eigenmittelanteils bei Ausstattung und baulicher Herrichtung von Jugendräumen

  • - ein Jugendfördergesetz

  • - einen Jugendhilfebericht

 

 

 

 

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